Sie dürfen Ihren behandelnden Arzt grundsätzlich frei wählen. Wahlärzte haben, im Gegensatz zu Kassenärzten, kein Vertragsverhältnis zu Ihrer Krankenkasse.
In der Wahlarztordination schätzen Patienten die persönliche Terminvereinbarung, die kurzen Wartezeiten, genügend Zeit für die Behandlung und eine entspannte, ruhige Atmosphäre.
Sie benötigen bei Ihrem Besuch in der Wahlarztordination keine E-card, Überweisung oder Krankenschein.
Wahlärzte können, im Gegensatz zu Kassenärzten, die ärztliche Leistung nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Sie erhalten nach der Behandlung oder Behandlungsserie eine Honorarnote, die Sie vorab selbst bezahlen. Diese kann mit dem Rückerstattungsformular und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.
Sie erhalten bis zu 80% jenes Tarifes zurück, den die Krankenkasse bei einem Kassenarztbesuch übernommen hätte (Vgl. § 131 ASVG). Privatleistungen können bei der Krankenkasse nicht eingereicht werden. Einige private Zusatzversicherungen decken Wahlarztleistungen ebenfalls ab.Sie werden selbstverständlich vorab über die zu erwartenden Behandlungskosten und die wahrscheinliche Rückerstattungssumme informiert.
Manualtherapie wird zur Behandlung funktioneller Beschwerden der Wirbelsäule und der Extremitäten eingesetzt.
Unterstützend können hypnotische Elemente und geführte Trancen dabei helfen, den Kreislauf aus Verspannung – Schmerz – Angst vor Schmerzen – erneuter Anspannung zu durchbrechen.
Manualtherapie wird beispielsweise bei akuten oder chronischen Rückenschmerzen, eingeschränkter Wirbelsäulen- oder Gelenksbeweglichkeit, posttraumatischer Bewegungseinschränkung, skoliotischer Fehlhaltung, Gelenksblockierungen und Muskeldysbalancen eingesetzt.
Ärztliche Hypnose ist unter anderem in folgenden Bereichen hilfreich: Schmerzen, Migräne, Schwindel, Tinnitus, Bluthochdruck, Gewichtsreduktion, Ängste, Sucht und Schlafstörungen.
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